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Unfall im Urlaub

Essen
Essen Alfried Krupp Krankenhaus, Rüttenscheid - Foto: Wikipedia (gemeinfrei)



Unfall im Urlaub



Es ist eigentlich schnell passiert. Gerade eben haben Sie noch die schöne Umgebung des Oberhausener Gasometers bewundert, da stolpern Sie, fällt die letzten drei, vier Stufen und dürfen sich danach im Krankenhaus mit der Behandlung des Rippenbruches auseinandersetzen. Auch ganz toll.

Zahlt die Versicherung?

Ob man nun im Johanniter Krankenhaus Oberhausen liegt, oder seine Knochen nach dem Sturz in einem Krankenhaus in der Nähe der eigenen vier Wände auskuriert, ist egal. So ein Unfall, ich weiß, da verrate ich meinen Lesern nichts Neues, ist keine angenehme Sache. Es ist zumindest schon mal beruhigend, zu wissen, dass auch der Unfall im Urlaub durch den Versicherungsschutz gedeckt ist.




Welche Schritte sind zu unternehmen?

Mülheim
Mülheim St. Marien-Hospital


Doch bevor Sie ins Krankenhaus kommen, liegen Sie erstmal da und während eine gute Seele schon über das Handy nach einem Krankenwagen gerufen hat (Hierbei nicht die “fünf W des Rettungsdienstes” vergessen: Wer ruft an? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wieviele Betroffene gibt es? Warten auf Rückfragen) – gehen Sie im Kopf schon mal die anderen Schritte durch, die zu tun sind, nachdem das freundliche Rettungsteam sie erstuntersucht und eine Verbringung ins nächste Krankenhaus für nötig erachtet hat.

Damit ist auch schon der erste Schritt getan – ein Arzt macht sich an die Behandlung. Schritt Zwei: Information der Krankenkasse. Durch Ihren Sturz und die Aktivierung eines Arztes, inklusive des Transportes ins nächstmögliche Krankenhaus, entstehen Kosten, die durch die Krankenkassen auch im europäischen Ausland übernommen werden.


...die Schritte drei bis vier...


Sollte man sich zu treuen Händen eines Reiseveranstalters oder einer Reisegesellschaft begeben haben, muss auch dort der Unfall aktenkundig gemacht werden. Immerhin werden so Fragen geklärt wie:

- Rückflug des Unfallopfers

- Hotelstornierung

- Organisation des Gepäcktransportes

- Möglichkeit des Urlaubsabbruchs

Sollte es übrigens nicht ratsam sein, sich im Heimatort ins Krankenhaus zu begeben, weil eine Verlegung der Gesundheit nicht sonderlich förderlich wäre, kann der Veranstalter auch die Angehörigen informieren und – so nötig – die Anreise in die Wege leiten.


Ganz wichtig – die Rechnungen sammeln. Es ist möglich, dass von Seiten des Behandelnden der Aufwand in Rechnungen gestellt wird. Entsprechend ist es notwendig, diese Belege an den Versicherer zu überreichen. Es kann sich auch lohnen, wenn Sie bereits im Krankenhaus die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt haben, was und wie es passiert ist. So können Sie auch gleich die Kostenrückerstattung anfordern.



Sie sind im Ausland – in Rom, Barcelona, Lyon, Washington D.C. oder wo auch immer – und erleiden einen Unfall. Sollte dieser eine Folge von Vorerkrankungen sein, zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht. Gegensätzlich hierzu: Kosten, die bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen entstanden sind. Wie hoch sind die erstatteten Kosten? Deckungsgleich mit denen, die auch im Heimatland anfallen würden, sollte eine Behandlung nötig sein.

Muss ich mich arbeitsunfähig melden?

Der Sturz am Gasometer hat sich nachhaltig auf Ihre Gesundheit ausgewirkt und Sie sind arbeitsunfähig. Das ist doch eigentlich egal, richtig?



Nein – wenn Sie mitten im Urlaub erkranken sollten, sollten Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen und Ihren Arbeitgeber informieren. Laut § 9 BurlG – dem Bundesurlaubsgesetz – zählen Tage, die arbeitsunfähig im Urlaub verbracht werden, nicht zu den Urlaubstagen und es wird eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fällig. Allerdings dürfen Sie jetzt nicht auf die Idee kommen, nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus und entsprechender Genesung, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, ihren Chef anzurufen und zu sagen, dass Sie jetzt erstmal wieder in den Urlaub gehen. Immerhin wollten Sie doch noch das Dorf Westerholt besuchen.

Da wird der Chef Ihnen mitteilen, dass Sie das gerne tun können – aber erst, nachdem Sie wieder auf der Arbeit erschienen sind. Sie dürfen die entgangenen Urlaubstage nicht einfach so hinten anhängen. Aber keine Sorge: die Tage sind nicht komplett verloren. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber hat Ihnen die Urlaubstage zu gewähren. Allerdings: zu passender Zeit.


Fazit


Reisen bildet. Die aktuelle Coronasituation hat interessante Urlaubstrends bei den Kunden geweckt, aber der Run auf Sommerurlaube ist da. Und wenn Sie dann doch einen Unfall im Urlaub erleben, wissen Sie jetzt, welche Schritte Sie einleiten müssen, kennen Ihre Rechte und Ihre Pflichten.


Quellenverzeichnis


Quellen:

https://rheinruhronline.de/ruhrgebiet/herten/dorf-westerholt/dorf-westerholt.htm

https://www.zeit.de/entdecken/reisen/2022-02/tourismus-corona-pandemie-urlaub-reiseverhalten-zukunftstrends

https://www.tk.de/firmenkunden/service/gesund-arbeiten/betriebliche-gesundheitsfoerderung/krank-im-urlaub-was-rechtlich-gilt-2068296?tkcm=ab